Mikrounternehmen bis € 5.800/mo. oder KMU bis € 83.300/mo.
Du hast die Wahl der Niederfassungsfreiheit innerhalb der EU
Ein Mikrounternehmen (bis ca. € 70.000 Jahresumsatz) bzw. Kleinunternehmen (bis € 1.000.000 Jahresumsatz) ist auch in Rumänien eine vollwertige Firma. Gründe einfach eine "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" in Rumänien (SRL) und beliefere damit deine Kunden europaweit und darüber hinaus. Ein Mikrounternehmen setzt jedoch voraus, dass du einen gewissen Umsatz im Jahr nicht überschreiten darfst. In Deutschland beispielsweise liegt die Schwelle für den maximalen Jahresumsatz für ein Mikrounternehmen seit 1.2.2020 bei € 22.000 Jahresumsatz und in Österreich bei € 35.000 Jahresumsatz.
Bleibt man mit seinem jährlichen Umsatz unter dem vom jeweiligen Land vorgeschriebenen Betrag, so ist man von der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer befreit. Das heißt man kann diese auch nicht auf einer Rechnung ausweisen und muss die MWSt auch nicht abführen.
Rumänien: Körperschaftsteuer auf bis zu € 1.000.000 Jahresumsatz von 1% bis 3%
Einfache Buchhaltung und Rechnungen ohne MWSt. bis zu ca. € 70.000 Jahresumsatz

Produkte oder Dienstleistungen in Rechnung stellen
Stelle ich einem Kunden z.B. € 120,00 für ein Produkt oder Dienstleistung in Rechnung, so wird bei Nicht-Kleinunternehmen die MwSt von 20%, in diesem Fall also € 20,00 ausgewiesen.
Die Mehrwertsteuer geht in diesem Beispiel direkt an das österreichische Finanzamt. Natürlich kann man im Einkauf Rechnungen dagegen rechnen und somit die abzuführende MWSt Last senken - aber sehr oft nur sehr gering oder eben gar nicht.
Dem Unternehmer bleiben - wenn es nichts dagegen zu rechnen gibt - € 100,00 an Einnahmen übrig. Anders verhält es sich bei einem Mikrounternehmen: Die Rechnung von 120,00 EUR ist der Endbetrag - wofür keine 20% Umsatzsteuer bzw. € 20,00 abgeführt werden müssen.
Rumänien: Hohe Grenzen und geringe Steuern
In Rumänien beträgt die Umsatzhöhe, je nach Wechselkurs vom rumänischen LEI in EUR, derzeit ca. € 70.000 jährlich, um von der Umsatzsteuer befreit zu sein. Innerhalb der EU entspricht das eines der liberalsten Kleinunternehmer Regelungen und schafft somit einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil - gerade für Startups und Kleinunternehmen.
Ein Kleinunternehmer kann somit einen durchschnittlichen monatlichen Umsatz von bis zu € 5.800 generieren, ohne sich um die Mehrwert-Steuer Gedanken machen zu müssen. Daraus schließend bleibt einem Unternehmer bis zu ganzen 20% mehr an Gewinn übrig. Dies kann in stark umkämpften Märkten ein Riesen Vorteil gegenüber der Konkurrenz ausmachen. Nicht nur im klassischen Produktverkauf oder Leisten diverser Dienstleistungen, sondern auch auf sehr transparenten Plattformen oder Märkten wie:Amazon, ebay, Dropshipping, mit Shopify, etc. Das Einsparpotenzial erstreckt sich sozusagen auf alle Bereiche.
Diese Regelung gilt wie gesagt nur für Kleinunternehmer, die nicht mehr als rund 5.800 EUR durchschnittlichen Monatsumsatz machen. Sowohl für diese Mikrounternehmen als auch für MwSt-pflichtige Kleinunternehmen bis zu 1.000.000 Jahresumsatz - die Körperschaftsteuer (Firmeneinkommen-Steuerlast) ist in Rumänien ebenfalls im EU Vergleich sehr gering.
Körperschaftssteuer (KÖST) für Mikro- oder Kleinunternehmen in Rumänien:
Variante A) Keine Mitarbeiter oder Angestellte: 3% KÖST auf den Umsatz bis 1 Million Euro pro Jahr.
Variante B) Ein oder mehr Mitarbeiter oder Angestellte:1% KÖST auf den Umsatz bis 1 Million Euro pro Jahr.
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