Rechtliche Grundlagen ...
... eine GmbH günstig gründen und effizent führen
Eine LTD (zyprische GmbH) oder OOD (bulgarische GmbH) kann ihre geschäftliche Tätigkeit auch in Österreich oder Deutschland entfalten. Eine Firma in einem beliebigen EU Land darf von allen europäischen Bürgern gegründet und sowohl im Land selbst, als auch in Europa und weltweit tätig werden!
Vor noch gar nicht all zu langer Zeit war es in der Europäischen Union noch nicht möglich eine GmbH eines anderen europäischen Landes, zum Beispiel eine englische Limited oder eine deutsche GmbH in Österreich als Zweigniederlassung ins Firmenbuch eintragen zu lassen. Vielmehr wurden die rein in Österreich oder Deutschland tätigen ausländischen Gesellschaften wie Personengesellschaften behandelt und eine beschränkte Haftung war damals ausgeschlossen.
Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, müssen auf Grund der in der gesamten Europäischen Union (EU) geltenden Niederlassungsfreiheit Gesellschaftsformen eines Mitgliedsstaates der EU von den anderen Mitgliedern auch dann anerkannt werden, wenn sie im Ausland lediglich gegründet werden, ihre eigentliche geschäftliche Tätigkeit jedoch in einem anderen Mitgliedsstaat entfalten.
Dies gilt sowohl für eine zyprische Limited (Ldt), als auch für die bulgarische OOD, die kroatische d.o.o., die deutsche GmbH, die französische “S.A.R.L.”, die niederländische “B.V.”, die spanische “S.L.” usw. Diese Gesellschaften werden inzwischen problemlos als juristische Person anerkannt, sodass eine Haftungsbeschränkung wie bei einer österreichischen oder deutschen GmbH gilt.
Eine zyprische Ldt (GmbH) oder bulgarische OOD (GmbH) ist auch in Österreich perfekt geeignet für den Handel, das Handwerk, Dienstleistungen, EDV und IT, Medien, die Energiewirtschaft, die Industrie, für Beratungsfirmen und vieles mehr.
Hier finden Sie Links zu den grundlegenden Entscheidungen:
CENTROS Urteil vom 09.03.1999 des Europäischen Gerichtshofes
Überseering BV / Nordic EuGH C-208/00 vom 05.11.2002 des Europäischen Gerichtshofes
Inspire Art Urteil vom 13.03.2003 des Bundesgerichtshofes Deutschland
BGH Pressemitteilung: Entscheidet über die Rechtsfähigkeit vom 13.03.2003 des Bundesgerichtshofes Deutschland
Keine Durchgriffshaftung bei der Limited vom 27.01.2006 Oberlandesgericht Hamm
Persönliche Haftung des Alleingesellschafters u. Directors vom 20.04.2006 Urteil LG Kiel 10 S 44/05
Eintragung einer Zweigniederlassung vom 09.03.2006 LG Mühlhausen
Eintragung der Limited bei der Gründung einer Limited & Co. KG vom 15.10.2007 Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Freier Dienstleistungsverkehr – Richtlinie 64/427/EWG vom 11.12.2003 des Bundesgerichtshofs Deutschland
Kollisionsrecht und Gesellschaftsrecht nach der EuGH-Entscheidung “Inspire Art” von Prof. Dr. Erich Schanze LL.M. (Harv.) / Wiss. Mit. Andreas Jüttner, Marburg
Befreiung §181 der Ltd & Co. KG OLG Frankfurt 20 W 191/06 vom 28.07.2006
Löschung der Zweigniederlassung Urteil der LG Krefeld 11 T 4/06 vom 26.04.2006
Gerichtsbarkeit für unselbständige Niederlassung Bundesgerichtshof III ZR 315/06 vom 06.06.2007
Transportgenehmigungen für Ltd. VG Sigmaringen